Die Vereinigung Schweizerischer Privatbanken (VSPB) zählt acht Mitgliedsbanken mit über 9800 Mitarbeitenden weltweit.
Der Hauptaufgabe der VSPB mit ihrem ständigen Sekretariat in Genf besteht in der Wahrung und Vertretung der beruflichen Interessen der schweizerischen Privatbanken. Die Vereinigung setzt sich für die Schaffung und Erhaltung optimaler Rahmenbedingungen für die private und institutionelle Vermögensverwaltung in der Schweiz ein.
Dank ihrem Know-how und ihrer Erfahrung kann die VSPB:
Die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Behörden in der Schweiz und im Ausland vertreten
Stellungnahmen verfassen im Rahmen von Konsultationsverfahren bei Gesetzesänderungen oder anderen Rechtsakten
Sich aktiv an Arbeiten schweizerischer Berufsverbände beteiligen
Die Interessen des Finanzplatzes Schweiz direkt oder über die Schweizerische Bankiervereinigung vertreten
Das Image der auf Vermögensverwaltung spezialisierten Privatbanken in der Schweiz und weltweit fördern
Den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen ihren Mitgliedern fördern
Der Vorstand
Der für drei Jahre gewählte Vorstand ist das ausführende Organ der Vereinigung. Er wird von der Mitgliederversammlung aus den unbeschränkt haftenden Gesellschaftern und den Eigentümern der Mitgliedsbanken gewählt.
Er besteht aus Präsident, Vizepräsident und zwei bis fünf weiteren Mitgliedern.
Bei der Zusammensetzung wird nach möglichkeit auf die Vertretung der verschiedenen Sprachregionen sowie auf die Vertretung kleinerer und grösserer Banken geachtet.
Präsident
Grégoire Bordier
Vizepräsident
Marc Pictet
Mitglieder
Christian Bidermann
Nicolas Mirabaud
Denis Pittet
Jürg Staub
Das Sekretariat
Das ständige Sekretariat der Vereinigung Schweizerischer Privatbanken hat seinen Sitz in Genf und besteht aus drei Mitarbeiter. Es wird durch einen vom Vorstand gewählten Direktor geleitet.
Direktor :
Jan Langlo
Stellvertretender Direktor :
Jan Bumann
Assistentin der Geschäftsleitung :
Anja Touïl
Vereinigung Schweizerischer Privatbanken
Route des Acacias 60
CH-1211 Genf 73
Tel.+41 22 807 08 00
E-mail : info@abps.ch
Porträt unserer Mitglieder
Gemäss Artikel 5 der Statuten kann jede schweizerische Privatbank Mitglied werden, „die hauptsächlich in der Vermögensverwaltung für private oder institutionelle Kunden tätig ist und dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen vom 8. November 1934 unterstellt ist“, sofern sie folgende Bedingungen erfüllt:
Die Bank muss der Definition eines schweizerischen Privatbankiers entsprechen, bzw. die folgenden Kriterien erfüllen:
- Eintragung im Handelsregister als Bankier oder Bankgeschäft in der Rechtsform einer Einzelfirma, Kollektiv-, oder Kommanditgesellschaft, so dass die Privatbank mindestens einen unbeschränkt haftenden Gesellschafter besitzt;
- Von der FINMA anerkannter Status als Schweizer Bank;
- Die Bank ist seit mindestens drei Jahren Mitglied der Schweizerischen Bankiervereinigung.
Die Bank ist in Form einer Aktiengesellschaft schweizerischen Rechts organisiert und erfüllt folgende Bedingungen:
- Die Bank hat ihren Sitz in der Schweiz;
- Das Aktienkapital befindet sich in privater Hand (die Aktien sind nicht an der Börse kotiert);
- Die Bank ist seit mindestens drei Jahren Mitglied der Schweizerischen Bankiervereinigung.
Nota bene: Die Erfüllung dieser Bedingungen verleiht einer Bank nicht das Recht, Mitglied der Vereinigung zu werden.