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In der NZZ spricht sich der Präsident der Vereinigung Schweizerischer Privatbanken für die zumindest teilweise Abzugsfähigkeit der ausländischen Geldbussen aus. Erstens widersprechen zu hohe ausländische Bussen der schweizerischen Rechtsordnung. Zweitens sind Bussen für gewisse Staaten zu einer wahren Einnahmequelle geworden, und die Vorzeigeunternehmen der Schweizer Exportindustrie sind dafür geeignete Ziele! Folglich müssen grundsätzlich im Ausland auferlegte finanzielle Sanktionen, die im Übrigen oft aus Wirtschafts- oder Wettbewerbsgründen, und nicht nur aus rechtlichen Überlegungen, auferlegt werden, abzugsfähig sein. |
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